Verbandsrichtlinien des BDSF


§ 1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Verbandsrichtlinien (VR) gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen des Bundesverbands Deutscher Sachverständiger (im folgenden BDSF genannt) als Anbieter von Dienstleistungen und Waren.
  2. Der BDSF ist ein Zusammenschluss von qualifizierten Experten und Sachverständigen, mit dem Ziel, berufsspezifische Anliegen zu fördern und Sachverständige bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
  3. Die Verbandsrichtlinien gelten für die Zusammenarbeit mit Verbandsmitgliedern, mit Interessenten (potentiellen Mitgliedern) sowie mit Kooperationspartnern, Geschäftspartnern und sonstigen Privatpersonen.

§ 2 Leistungserbringung

  1. Zu den Leistungen des BDSF gehören:
    • Beratung für die Qualifizierung und Zertifizierung von Sachverständigen
    • Erstellung und Verkauf von Druckerzeugnissen, Vorlagen und Unterlagen zur allgemeinen Geschäftsausstattung von Sachverständigen
    • Beratungs- und Serviceleistungen für Mitglieder
    • Ausstellung einer kostenlosen Bescheinigung (Urkunde) sowie eines Mitgliedsausweises, welches den Sachverständigen als Mitglied ausweisen
    Die in der Mitgliedschaft enthaltenen Serviceleistungen des Bundesverbandes ergeben sich aus dem jeweiligen Status des Mitglieds, dem Leistungsverzeichnis sowie dem Beitrag.
  2. Nicht zu den Leistungen gehören individuelle Beratungsleistungen z.B. Rechts- oder Steuerberatung. Der BDSF berät Mitglieder und Interessenten über diverse Leistungen wie zum Beispiel Versicherungs-, Bildungs- und Zertifizierungsleistungen. Bei den Informationen hält sich der BDSF strikt an die von den Kooperationspartnern vorgegebenen Inhalte und Weisungen.
  3. Vereinbarte Termine oder Abwicklungszeiträume können sich um einen angemessenen Zeitraum verschieben, wenn ein vorübergehendes und unvorhersehbares Leistungshindernis eintritt, welches nicht vom BDSF zu vertreten ist. Ein solches Leistungshindernis liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Anbieter (z.B. Druckerei) seine Leistungen nicht rechtzeitig erbringt, wichtige Mitarbeiter oder Übermittlungs- und Beförderungsmittel ausfallen.
  4. Gerät der BDSF bei der Leistungserbringung von eigenen Dienstleistungen und Waren durch eigenes Verschulden in Verzug, so muss das Mitglied / der Interessent nach Eintritt des Verzugs eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Verstreicht diese Frist aus Gründen, die der BDSF zu vertreten hat, so kann das Mitglied/der Interessent vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzforderungen unterliegen den Regelungen in §5.

§ 3 Verpflichtung des Mitglieds

  1. Mitglieder des Bundesverbands sind verpflichtet:
    • die Satzung des Bundesverbands anzuerkennen und zu befolgen. Hierzu zählt insbesondere auch die satzungsgemäße Nutzung von Logos und anderen Werbemitteln
    • einmalig, eine Aufnahmegebühr für die Prüfung ihrer Qualifikation sowie die Ausstellung von Dokumenten zu entrichten
    • die jährlichen Gebühren fristgemäß und für ein Jahr im Voraus zu entrichten
    • den Bundesverband und seine Arbeit zu fördern und nichts zu tun, was dem Ansehen des Verbands in der Öffentlichkeit Schaden zufügen kann
    • dem BDSF unmittelbar alle beruflichen und privaten Änderungen (Adresse etc.) mitzuteilen
    • sich regelmäßig (mindestens einmal im Quartal) auf der Webseite des BDSF (www.bundesverband-gutachter.de) über Neuerungen, insbesondere über Änderungen der Verbandsrichtlinien und aktueller rechtlicher Änderungen zu informieren

§ 4 Vertragsverletzung

  1. Die Nutzung von Logos und Signeten hat so zu erfolgen, dass daraus keine falschen Rückschlüsse (z.B. Produktauszeichnungen) gezogen werden können. Es gelten die aktuellen Nutzungsbedingungen, die Teil dieser VR sind und in der Anlage 1 angefügt sind.
  2. Sofern ein Mitglied gegen Vorgaben der Satzung, des Ehrenkodex oder dieser Verbandsrichtlinien verstößt, die vereinbarten Gebühren nicht fristgerecht bezahlt oder gegen Anweisungen des BDSF oder dessen Beauftragter verstößt, kann die Mitgliedschaft durch den BDSF mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
  3. Wird die Mitgliedschaft durch den BDSF aufgrund einer der oben beschriebenen Gründe fristlos gekündigt, so führt dies dazu, dass die Mitgliedsurkunde ihre Gültigkeit zu diesem Zeitpunkt verliert und die Mitgliedschaft im Bundesverband mit sofortiger Wirkung endet. Die Mitgliedsurkunde und der Mitgliedsausweis sind in diesem Fall unverzüglich, nachweisbar, unaufgefordert und auf eigene Kosten an den Bundesverband zurückzugeben.
  4. Entstehen dem BDSF Schäden, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung, der dem Mitglied zugänglichen Informationen und Unterlagen verursacht wurden, werden diese Schäden dem Mitglied zugerechnet.

§ 5 Beanstandungen, Mängel und Schadensersatz

  1. Beanstandungen, Untersuchungs- und Rügepflichten gelten gemäß § 377 HBG.
  2. Bei einer mangelhaften Leistung durch den BDSF entscheidet dieser, ob er eine Nacherfüllung durch Nachlieferung oder durch die Beseitigung des Mangels leistet. Sofern die Nachlieferung fehlschlägt, kann das Mitglied eine Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Sofern die Verursachung eines Schadens durch den BDSF nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht oder auf einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruht, sind Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Mitglieds – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.
  4. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der BDSF ausgeschlossen.
  5. Die Begrenzung der Haftung (Absatz 3 & 4) gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie einer Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Schadensersatzansprüche aus dem Vertragsverhältnis sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sofern sie nicht ausgeschlossen sind, vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden oder auf der fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht beruhen, verjähren in einem Jahr sofern gesetzlich keine anderen Verjährungsfristen geregelt sind.

§ 6 Beratungsdienstleistungen im Bildungs- und Zertifizierungsbereich

  1. Der BDSF erbringt als Dienstleistung für seine Mitglieder und Interessenten eine Beratungsdienstleistung zur Qualifizierung und Zertifizierung im Sachverständigenbereich. Er arbeitet hier mit ausgesuchten Kooperationspartnern zusammen, die entsprechende Qualifizierungs- und Zertifizierungsprogramme durchführen. Der BDSF ist nicht in die Gestaltung der jeweiligen Programme (Angebote) eingebunden
  2. Die vom BDSF als Beratungsdienstleister angebotenen Produkte sind Produkte der jeweiligen Kooperationspartner. Die Kooperationspartner erbringen ihre Angebote, Dienstleistungen und Entscheidungen unabhängig vom BDSF.
  3. Der BDSF übernimmt generell keine Verpflichtungen und Haftung für die Angebote und Verträge der Kooperationspartner. Er ist insbesondere nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Kooperationspartner verantwortlich. Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem im Angebot benannten Kooperationspartner zustande.

§ 7 Laufzeit, Kündigung und Beendigung

  1. Eine Aufnahme als assoziiertes Mitglied kommt zustande durch die Einreichung eines Mitgliedsantrags (Angebot) und den Aufnahmebeschluss des Vorstands (Annahme). Das Mitglied erhält eine Mitgliedsurkunde und einen Mitgliedsausweis als Nachweis seiner Mitgliedschaft. Mitgliedsurkunde und Mitgliedsausweis bleiben Eigentum des BDSF.
  2. Die Mitgliedschaft erfolgt für jeweils ein Jahr. Das Mitgliedsjahr beginnt mit dem Ausstellungsdatum der BDSF Mitgliedsurkunde. Sofern nicht zwei Monate vor Ablauf des Mitgliedsjahres gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein weiteres Jahr. Ein Anspruch auf Verlängerung der Mitgliedschaft besteht nicht.
  3. Durch das Ende der Gültigkeit des Mitgliedsausweises wird die Mitgliedschaft und damit die Zahlungsverpflichtung nicht beendet.

§ 8 Gebühren und Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe der Mitgliedsgebühren wird satzungsgemäß durch den Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung geregelt.
  2. Die Leistung des BDSF, die mit der Jahresgebühr abgegolten wird, erfolgt vollständig mit der Bereitstellung der in § 2 genannten Leistungen. Sofern der Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung eine Erhöhung der Gebühren beschließt, erfolgt eine Veröffentlichung auf der BDSF Internetseite im internen Bereich. Dies gilt auch für alle aktuellen Verbandsereignisse, Einladungen zur Mitgliederversammlung oder andere Termine.
  3. Sofern eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft nicht auf einem Ereignis beruht, welches der BDSF zu vertreten hat oder ein Recht auf Minderung besteht, ist eine anteilige Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags bei der vorzeitigen Beendigung der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
  4. Preise für Dienstleistungen und Produkte, die durch dritte Unternehmen erbracht werden, richten sich nach deren Konditionen. Der BDSF ist berechtigt auf diese Preise einen pauschalen Aufschlag zur Abgeltung des ihm entstehenden Aufwands zu erheben.
  5. Erhebt das Mitglied / Kunde Einwendungen gegen die Höhe, der in der Rechnung ausgewiesenen Gebühren (für Dienstleistungen und Waren- jedoch nicht Mitgliedsgebühren), so hat er diese gegenüber dem BDSF innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungstellung schriftlich anzuzeigen. Sofern das Mitglied / Kunde es unterlässt Einwände innerhalb dieser Frist einzureichen, gilt die Rechnung vom Mitglied / Kunden als genehmigt. Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Ansprüche bei begründeten Einwendungen nach Ablauf der Frist.
  6. Das Mitglied kann bei seiner Zahlung ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder mit berechtigten Ansprüchen aus der Mitgliedschaft gegenüber dem BDSF aufrechnen. Eine Aufrechnung mit Gebühren für Leistungen von Drittanbietern ist in jedem Fall ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Gegenansprüchen aus der Mitgliedschaft geltend gemacht werden.
  7. Bei einer Kündigung hat das Mitglied alle noch ausstehenden Gebühren bis zum Ende der Mitgliedschaft sofort zu entrichten.
  8. Zahlungsansprüche des BDSF verjähren in 5 Jahren.

§ 9 Urheberrecht

Alle Unterlagen, Informationen sowie sämtliche Formulare und Vorlagen wurden durch den BDSF erstellt und weiterentwickelt und sind ausschließlich Eigentum des BDSF. Mitglieder des Bundesverbands erwerben mit ihrer Mitgliedschaft im Bundesverband nicht das Eigentum an diesen Unterlagen, sondern lediglich das Nutzungsrecht für die Dauer ihrer Mitgliedschaft. Endet die Mitgliedschaft im BDSF, so ist die Nutzung sämtlicher Unterlagen sowie die Nutzung von Logos, Signeten und Werbeaussagen durch das Mitglied umgehend einzustellen.

§ 10 Datenschutz

  1. Alle vertragsrelevanten Daten, sowie alle Daten, die der BDSF übermittelt bekommt, werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die in diesen Verbandsrichtlinien beschriebenen Leistungen gespeichert und verwendet. Dieser Hinweis erfolgt im Hinblick auf Art. 12 DSGVO und Erwägungsgrund 32 der DSGVO, § 4 Gesetz über den Datenschutz bei Telefondiensten sowie § 93 des Telekommunikationsgesetzes.
  2. Daten, die ihm Rahmen von Beratungsdienstleistungen für Produkte oder Dienstleistungen von Kooperationspartnern des BDSF erhoben werden, werden beim BDSF gespeichert. Die Unterlagen werden an die Kooperationspartner in Absprache mit dem Mitglied bzw. Interessenten weitergeleitet. Der Interessent / das Mitglied willigt ein, dass der BDSF die Kontaktdaten zur Verbreitung aktueller Informationen nutzen darf.

§ 11 Wechsel eines Kooperationspartners

  1. Der BDSF ist für die Auswahl und die Beauftragung von Kooperationspartnern zuständig. Er sucht diese mit Sorgfalt aus und ist um ein bestmögliches Preis-Leistungsverhältnis für die Mitglieder bemüht.
  2. Der BDSF ist nicht für die Leistung der Kooperationspartner verantwortlich und übernimmt keinerlei Verantwortung. Der BDSF behält sich das Recht zum Wechsel von Kooperationspartnern vor. Die Verwendung von Logos oder Hinweisen im elektronischen Bereich und auf Printprodukten durch das Mitglied geschieht auf eigene Rechnung und Risiko und mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass bei einem Wechsel eine entsprechende Verwendung des entsprechenden Logos zu unterlassen ist.
  3. Bei den Kooperationspartnern, deren Bildungs- und Zertifizierungsdienstleistungen durch den BDSF beworben werden, bleibt das mit dem Mitglied bestehende Vertragsverhältnis unabhängig von der weiteren Zusammenarbeit mit dem BDSF unberührt. Die dortigen Rechte und Pflichten ergeben sich ausschließlich aus dem zwischen dem Mitglied / Interessenten und dem Kooperationspartner geschlossenen Vertrag.

§ 12 Änderung der VR und Unwirksamkeit von Klauseln

  1. Änderungen der VR, sowie Änderungen der Leistungserbringung werden in elektronischer Form auf der Homepage des BDSF (www.bundesverband-gutachter.de) veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht schriftlich innerhalb von vier Monaten nach der Veröffentlichung widerspricht.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser VR ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung gewählt werden, die der ursprünglichen unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Alle Vertragsverhältnisse kommen ausschließlich zu diesen VR zustande. Abweichende Bedingungen des Mitglieds oder Gegenbestätigungen unter Hinweis auf die VR des Mitglieds werden nicht anerkannt. Diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 13 Gerichtsstand

  1. Für alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergeben ist der Gerichtsstand Weil am Rhein. Sofern ein gesetzlicher Gerichtsstand festgelegt ist, bleibt dieser hiervon unberührt.
  2. Es gilt deutsches Recht.

Stand: Januar 2018

Anhang 1


BDSF Nutzungsbedingung Logo

Mit der Nutzung der Inhalte, Materialien und Elemente des BDSF (Texte, Bilder, Logos, Stempel usw.) erkennen Sie nachfolgende Bedingungen an:

  1. Die Inhalte, Materialien, Details, Symbole, Zeichen wie auch das Logo und der Stempel des BDSF (im Weiteren BDSF-Elemente genannt) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen lediglich und unverfälscht für Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit den Sachverständigenleistungen des BDSF Mitglieds stehen, verwendet werden. Auf den BDSF als Urheber ist hinzuweisen.
  2. Jegliche Veränderungen der BDSF-Inhalte und BDSF-Elemente sind nicht gestattet. Der BDSF übernimmt keine Haftung für Fehler in den Elementen oder bei der Verwendung derselben.
  3. Die BDSF-Elemente dürfen als Hinweis auf die Mitgliedschaft auf Visitenkarten, Briefbögen und Marketingmaterialien, Lebenslauf und auf der Website in Zusammenhang mit der Sachverständigentätigkeit verwendet werden. Jede anderweitige private oder gewerbliche Nutzung, unabhängig vom eingesetzten Medium, bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des BDSF.
  4. Bei der Verwendung von BDSF-Elementen, wie dem Logo oder dem Stempel, muss der Name, Handelsname oder Firmenname des BDSF Mitglieds genannt werden. Das Logo oder der Name des „BDSF“ darf nicht Teil des Firmennamens, Logos, Designs, Slogans oder ähnlichem sein, außer in der vom BDSF vorgegebenen Form.
  5. Das BDSF-Logo darf nicht mit anderen Objekten kombiniert oder nachgeahmt werden. Das Logo darf nicht in Farbe und Form verändert werden. Darüber hinaus ist eine grundsätzliche Veränderung der Bildaussage durch Bildmontage oder nur die Nutzung von Ausschnitten nicht gestattet. Die proportionale Skalierung des Logos ist jedoch erlaubt.
  6. Bei der Verwendung des BDSF-Logos ist darauf zu achten, dass der thematische Zusammenhang, indem das Logo präsentiert wird, nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen des BDSF steht. BDSF Elemente dürfen nicht mit Inhalten in Verbindung gebracht werden, die als geschmacklos, beleidigend, umstritten oder unmoralisch aufgefasst werden könnten.
  7. Die BDSF-Elemente dürfen nicht auf eine irreführende, verleumderische, verletzende oder verunglimpfende Art verwendet werden. Die Nutzung der Inhalte und Elemente des BDSF darf in keinem Fall rassistisch, in Bezug auf die ethnische Abstammung und Religion voreingenommen oder anstößig erfolgen. Gesetzeswidrigen Bedrohungen oder Belästigungen von Personen, Partner- oder Körperschaften sowie eine Verletzung der Privatsphäre müssen bei der Nutzung ausgeschlossen werden.
  8. Bei der Nutzung der Elemente des BDSF dürfen keine Urheberrechte, Markenrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse oder andere geistigen Eigentumsrechte, Datenschutzrechte oder sonstige gesetzliche oder moralische Rechte einer dritten Partei verletzet werden. Der Gebrauch bzw. die Nutzung darf nicht gegen Gesetze verstoßen (u. a. Jugendschutz, Verfassungsschutz, Verbraucherschutz, unlauteren Wettbewerb, Antidiskriminierung).
  9. BDSF-Inhalte und -Elemente dürfen nicht auf Websites verwendet werden, die nicht jugendfreie Inhalte enthalten, Glücksspiele bewerben, den Verkauf von Tabak oder Alkohol beinhalten oder auf andere Weise die geltenden Gesetze und Vorschriften oder den BDSF-Ehrenkodex verletzen.
  10. Eine Weiterübertragung der BDSF Nutzungsrechte an Dritte ist nicht erlaubt.
  11. Eine Erweiterung der genannten Nutzungsbedingungen in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht kann vom Verband im Einzelfall zugelassen werden. Sie bedarf einer vorherigen, schriftlichen Bewilligung durch den BDSF. Der BDSF behält sich die Änderung dieser Nutzungsbedingungen vor.
  12. Die Nutzung gilt ausschließlich für BDSF Mitglieder im Rahmen einer bestehenden Mitgliedschaft. Endet die Mitgliedschaft, so sind alle Hinweise auf den BDSF und BDSF Elemente (Logo, Stempel, Hinweise auf Briefpapier und Internetseite etc.) sofort zu entfernen.
  13. Der BDSF verpflichtet sich, sämtliche Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen, im Interesse aller Mitglieder und zur Wahrung des Ansehens des Verbands rechtlich zu verfolgen. Der BDSF behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.