Datenschutzrichtlinie
Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter BDSF eV
Der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF) eV speichert und verarbeitet für die Mitgliederverwaltung und die Umsetzung der in der Satzung genannten Ziele notwendigen Daten seiner Mitglieder. Er unterliegt dabei den Bestimmungen des Bundesdatenschutzrechts sowie der weiteren zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung erlassenen gesetzlichen Regelungen.
Der Schutz der personenbezogenen Daten seiner Mitglieder ist ein hohes Gut und einer der wesentlichen Grundsätze der Arbeit des Bundesverbands.
Der Bundesverband erhebt für die Belange der Mitgliederverwaltung und -betreuung die nachfolgenden
Daten seiner Mitglieder:
- Name und Anschrift des Mitglieds
- Namen des Unternehmens, für welches das Mitglied tätig ist
- Telefonnummer, Email-Adresse und Daten zur Präsenz im Internet und den Social Medias
- Geburtsdatum
- Kontoverbindung und Zahlungsdaten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft
- Umsatzsteuer ID (soweit notwendig)
- Interessen und Arbeitsschwerpunkte des Mitglieds einschließlich der Zulassung / Zertifizierung als Sachverständiger
- Eingereichte Qualifikationsnachweise, Lebenslauf, Gutachten, Gesprächsprotokolle und sonstige Nachweise
Zum Schutz dieser Daten werden entsprechende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Endet die Mitgliedschaft im Bundesverband, löscht der Verband auf Wunsch des Mitglieds die Daten, soweit sie nicht mehr erforderlich sind.
Der Bundesverband kann mit Zustimmung des Mitglieds dessen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse) einschließlich der Fachlichkeit in geeigneter Weise auf der Internetpräsenz des Verbandes hinterlegen, um das Mitglied als Verbandsmitglied auszuweisen sowie die geschäftlichen Aktivitäten des Mitglieds zu unterstützen.
Der Bundesverband ist berechtigt, die Daten des Mitglieds an Dritte weiterzugeben, soweit dies für die Mitgliederverwaltung erforderlich ist.
Der Vorstand kann die Daten an ausgewählte Bildungs- oder Zertifizierungsanbieter weitergeben, um die Weiterentwicklung der fachlichen Qualifikation der Mitglieder zu unterstützen. Das Mitglied ist berechtigt, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Weitergeben werden zu diesen Zwecken ausschließlich Name und Kontaktdaten.
Der Vorstand benennt einen Datenschutzbeauftragten, der seine Pflichten entsprechend den gesetzlichen Grundlagen wahrnimmt.
Weil am Rhein, den 01.09.2017
Der Vorstand