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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im Dezember 2019 den Referentenentwurf zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) vorgelegt.

 

Das JVEG löste 2004 das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZuSEG) und das Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter ab. 2013 wurden die Vergütungssätze durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst.

 

Mittlerweile jedoch weichen die in der JVEG geregelten Vergütungen wieder stark von den Vergütungen am freien Markt ab. Dies wurde durch eine Marktanalyse des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz aus dem Jahr 2019 klar bestätigt.

 

Der neue Gesetzentwurf fordert nun eine Anpassung der Vergütungssätze des JVEG an die aktuellen Marktpreise.

Des Weiteren enthält er:

 

  • eine Aktualisierung der Sachgebietsliste und des Leistungskatalogs
  • eine Anpassung der Entschädigung für ehrenamtliche Richter/innen sowie Zeugen/Zeuginnen
  • eine Anpassung der Vergütungen für psychologische und medizinische Sachverständigenleistungen an die aktuellen Tarife
  • sowie verschiedene Vorschläge zur Vereinfachung der Abrechnungsverfahren

 

 

Somit soll sichergestellt werden, dass den Gerichten weiterhin ausreichend qualifizierte Sachverständige und Übersetzer zur Verfügung stehen.

 

Die Ergebnisse der Marktanalyse können auf der Webseite BMJV unter Fachpublikationen eingesehen werden. Der Referentenentwurf kann hier eingesehen werden.