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Durch die stetigen Veränderungen in der Wirtschaft und Technik ändern sich auch die Anforderungen an die Mitarbeiter. Der Fachkräftemangel ist ein wachsendes Problem. Um ein Unternehmen zukunftssicher aufzustellen, ist eine Weiterbildung des Wissens und der Fähigkeiten der Mitarbeiter essenziell.


Die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit verspricht eine individuelle Qualifizierungsberatung, Zuschüsse zu den Lehrgangskosten (zwischen 15-100%) sowie Zuschuss zum Arbeitsentgelt (zwischen 25-100%).
Der Arbeitgeberservice wirkt dabei unterstützend bei der Analyse des Personalbedarfs, der Entwicklungspotenziale der Mitarbeiter und der Planung und Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahmen. Zudem wird auch die Qualifizierung der Beschäftigten während der Kurzarbeit betrachtet sowie Hilfestellung geleistet bei der Beantragung der Förderleistung.


Förderungsfähig sind nur Weiterbildungen, welche mehr als 120 Stunden beinhalten. Es können auch Sammelanträge für mehrere Beschäftigte eingereicht werden.
Die Grundförderung richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße. Bei Kleinstunternehmen können beispielsweise bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung gefördert werden:

Zuschüsse zu den Lehrgangskosten


Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer)

Bis zu 100% Kostenerstattung
Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen


Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen)
Bis zu 50% Kostenerstattung
Bis zu 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen


Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen)
Bis zu 25% Kostenerstattung


Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen)
Bis zu 15% Kostenerstattung

 

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)


Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer)

Bis zu 75% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen


Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleine und mittlere Unternehmen)

Bis zu 50% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschluss¬bezogenen Weiterbildungen


Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Größere Unternehmen)

Bis zu 25% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen


Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Große Unternehmen)

Bis zu 25% Kostenerstattung
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschluss¬bezogenen Weiterbildungen

 

BIS ZU 15 % HÖHERE ZUSCHÜSSE FÜR JEDE BETRIEBSGRÖSSE

Plus 5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner

Plus 10 % bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb

Plus 15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Arbeitgeber-Service unter 0800 4 555520 (gebührenfrei).