Recht

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Wenn Gutachten im Rahmen von Gerichtsverfahren zum Einsatz kommen, ist es die Aufgabe der gegnerischen Anwälte, mit ihren Argumenten und Schriftsätzen, die Glaubwürdigkeit von Gutachten, aber auch die Kompetenz des Gutachters in Frage zu stellen, um so das Ergebnis eines „unbequemen“ Gutachtens vom Tisch zu bekommen.

Ist das Gutachten frei von fachlichen Fehlern, wie zum Beispiel Messfehler, Rechenfehler etc., bleibt den Anwälten nur noch die Möglichkeit, den Sachverständigen selbst herabzuwürdigen. Das kann für nicht-gerichtserfahrene Sachverständiger schockierend und beleidigend wirken. Die Reaktion eines unerfahrenen Gutachters ist dann auch meist sehr emotional und wenig überzeugend.

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Durch die gesetzliche Verankerung des zertifizierten Sachverständigen in diversen Deutschen Gesetzen, hat der Deutsche Gesetzgeber die EU- Gesetzgebung* in Deutsches Recht umgesetzt. Damit wird in vielen Bereichen von einer Gleichstellung des nach ISO 17024 zertifizierten und des öffentlich bestellten Sachverständigen auszugehen sein Wie steht es jedoch mit der Qualifikation des zertifizierten Sachverständigen?

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Am 01.02.2012 urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 8 C24.11), dass die Festsetzung einer generellen Höchstaltersgrenze für alle öffentlich bestellten Sachverständigen eine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters darstellt und damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt. Ein heute 75 jähriger Sachverständiger im Bereich "EDV im Rechnungswesen und Datenschutz" war von der beklagten IHK bis zum Erreichen der in der Sachverständigenordnung vorgesehenen Höchstaltersgrenze von 68 Jahren öffentlich bestellt worden. Diese Bestellung war dann nochmals bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres verlängert worden.
Eine weitere Verlängerung wurde von der IHK jedoch abgelehnt.

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Ein Verkehrsunfall ist eine unangenehme Sache, die meist Ärger und viel Aufwand nach sich zieht. Wenn es bei all dem jedoch noch zu Verlusteinbußen kommt und die Versicherung die Zahlung verweigert, wird für viele Unfallbeteiligte der Unfall zum Alptraum. Damit dies nicht geschieht, sollte jeder Verkehrsteilnehmer seine Rechte und Pflichten kennen und auch nutzen.

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Die öffentliche Bestellung gehört zu den Grundlagen des deutschen Rechtssystems. Über § 36 der Gewerbeordnung hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass jederzeit ein qualifizierter Sachverständiger zur Verfügung steht. Ohne das Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen wäre es in den meisten Verfahren für den Richter kaum möglich ein gerechtes Urteil zu fällen. Während der Richter als Rechtsexperte zwar eine rechtliche Beurteilung abgeben kann, kann er den Sachverhalt meist nur über Gutachten richtig einschätzen. Da die Legislative auf die Arbeit der Sachverständigen angewiesen ist, musste der Gesetzgeber durch Gesetz (§36 GewO) sicherstellen, dass Sachverständige tätig werden müssen und dies auch gegen eine angemessene Gebühr tun.

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