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Der Sachverständige (Sachkundige) muss zur Instandhaltung von Feuerlöschgeräten schriftlich berechtigt sein.

In der DIN 14406-4 werden die grundsätzlichen Anforderungen an Prüfer von Feuerlöschern genannt. In der Praxis hat sich allerdings herausgestellt, dass Prüfer von Feuerlöschgeräten auch den Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung entsprechen müssen. In den technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 werden alle Anforderungen noch einmal konkretisiert.

Der Sachkundige muss aufgrund seiner Fachkenntnisse aus einer Berufsausbildung, beruflichen Erfahrungen und zeitnaher Tätigkeit im Bereich „Prüfung von Feuerlöschern“, in der Lage sein den sicherheits- und brandschutztechnischen Zustand von Feuerlöschgeräten beurteilen zu können.

Für Sachkundige, die sich mit Instandhaltungsarbeiten befassen, gibt es aus dieser Pflicht heraus spezielle Aufbaukurse, angeboten unter anderem durch die Gütegemeinschaft GRIF e.V. Auf diese Weise können Sachkundige die unverzichtbare Befähigung erlangen, Feuerlöscher ordnungsgemäß zu überprüfen.