Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig. Seit 1998 ist die Bestellung eines SiGe-Koordinators in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt.
In der Ausführungsphase des Bauvorhabens koordiniert der SiGeKo die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG und berücksichtigt sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten auf der Baustelle.
Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, muss der SiGeKo die notwendige Qualifikation besitzen. Geeigneter Koordinator im Sinne der BaustellV ist, wer über ausreichende und einschlägige baufachliche Kenntnisse, Kenntnisse der Sicherheitstechnik und des Gesundheitsschutzes sowie spezielle Koordinatorenkenntnisse und über mindestens zweijährige berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben verfügt.
Der SiGeKo muss die Fähigkeit besitzen, Arbeitsabläufe systematisch und gewerkeübergreifend zu durchdenken, Gefährdungen im Vorfeld zu erkennen und die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen zu treffen. Es ist hierbei auf die Vorgaben der Baustellenverordnung zu achten.