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Rechtliche Gleichstellung der ö.b.u.v. und der gemäß DIN EN 150/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen


Im deutschsprachigen Raum ist zu wenig bekannt, dass es eine gesetzlich verankerte Gleichstellung von Sachverständigen gibt. Viele europäische Normen und Richtlinien stehen zwar im Fokus der Aufmerksamkeit, nur im Bereich des Deutschen Sachverständigenwesens wird die gültige Gesetzgebung Europas noch nicht genügend realisiert.
Daher bringen wir an dieser Stelle den Abdruck einer Mitteilung des European Committee for Quality Assurance (EUC):


Durch die gesetzliche Verankerung des zertifizierten Sachverständigen in diversen Deutschen Gesetzen, hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Gesetzgebung in deutsches Recht umgesetzt. Mit der Umsetzungsrichtlinie: Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht [BGBL. 12009 S. 20911] und dem Streichen von Hinweisen auf die öffentliche Bestellung in einigen Gesetzen [zum Beispiel BewG, lnvG, PfandBGI] hat der Gesetzgeber auf die Entscheidung der Europäischen Union reagiert, die europaweite Qualifikation von Sachverständigen über eine Norm zu regeln. Damit hat sich die EU explizit gegen die Übernahme des Deutschen Modells "öffentliche Bestellung" und für einen freien Markt entschieden. Über die europaweite Anerkennung der Norm EN ISO/IEC 17024 hat die EU das in Deutschland geltende Monopol der Kammern bei der Zulassung von Sachverständigen endgültig gebrochen. Damit ist einer Gleichstellung des nach ISO 17024 zertifizierten und des öffentlich bestellten Sachverständigen gegeben.


In Fachkreisen rechnet man damit, dass die Beauftragung von zertifizierten Sachverständigen (gem. DIN EN ISO/IEC 17024) in Zukunft weiter zunimmt Die gesetzliche Gleichstellung von öffentlich bestellten und zertifizierten Sachverständigen einerseits und die hohen Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024 andererseits, garantieren einen kompetenten und fachlich hoch qualifizierten Sachverständigen. Gerichte und Auftraggeber können mit gutem Gewissen einen zertifizierten Sachverständigen [DIN EN ISO/IEC 17024) beauftragen, denn hinter dieser Bezeichnung steht ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Also der Sachkunde und der persönlichen Eignung.


Der zertifizierte Sachverständige muss gegenüber der nach DIN EN ISO/IEC 17024 arbeitenden Zertifizierungsstelle seine fachliche und persönliche Kompetenz regelmäßig nachweisen.
Dies geschieht meist über Ausbildungsnachweise, Zeugnisse oder Arbeitsproben, die der Antragsteller der Zertifizierungsstelle vorlegen muss. Nach Erfüllung dieser Eingangsvoraussetzungen muss sich der Sachverständige einer oder mehrerer Prüfungen stellen, um auch dort seine Sachkunde nachzuweisen. Nach der Zertifizierung überwacht die Zertifizierungsstelle den Kandidaten durch Arbeitsproben, Weiterbildungsnachweise oder andere Maßnahmen. Dies garantiert, dass der gemäß ISO 17024 zertifizierte Sachverständige von seinem Niveau und von der Aktualität seines Fachwissens höchsten Ansprüchen genügt.

Quellhinweis: Zeitschrift fassadentechnik 05/2016 Seite: 40