Bauwesen

Bewertung: 4 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern inaktiv
 
Foto: www.alumat.de

Anschlüsse an aufgehenden Bauteilen (Türen, bodentiefe Fenster, Hebeschiebetüren) im Bereich von Sockel-, Balkon- und Terrassenabdichtungen.

 

Vorwort

Eine Abdichtung kann ihre Funktion nur erfüllen, wenn in ihr keine „Löcher“ entstehen, die zu einer Hinterläufigkeit führen können. Dies ist selbsterklärend, jedoch ist immer wieder festzustellen, dass bei der Planung von Anschlüssen von Türen und bodentiefen Fenstern diesen bautechnischen Voraussetzungen zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Ohne eine korrekte Planung und ohne die Bereitstellung der notwendigen Klebeflächen an den Bauteilen durch den Hersteller kann eine langfristige Abdichtung in der Regel nicht erstellt werden.

Anforderungen an Fenster – Schematische Darstellung von Einwirkungen
auf Fenster und deren Anschluss

Veränderte architektonische Ansprüche

Früher Heute
Konstruktiver Wetterschutz, kleine Dimensionen Kein konstruktiver Wetterschutz, große Dimensionen
 
 

 

Verhalten

Das Abdichtungssystem ist nur so gut wie sein schwächster Punkt.

Früher Heute
 

Bau- und Flachdachanschlüsse
müssen unbedingt vor der
Ausführung - wenn immer
möglich unter Einbezug aller
Beteiligten - geplant werden

 

Abdichtungsanschlüsse an Tür- und Fensterelementen

Die Nutzung begehbarer Flächen (Flachdach, Dachterrasse) hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Wohnraum wurde zunehmend nach außen erweitert. Ebenfalls wird immer mehr auf einen barrierefreien Übergang geachtet bzw. wird dieser gewünscht. Dadurch ergeben sich besondere Punkte, die zu beachten sind.

Da die barrierefreien Übergänge immer mehr zur Ausführung kommen, bewegen wir uns abdichtungstechnisch im "Sonderfall".

In der Schweiz kam es bereits vor ein paar Jahren zu enormen Schadensfällen, da der barrierefreie Übergang schon länger praktiziert wird. Dadurch musste der Abdichtung mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. In den deutschen wie auch in den Schweizer Normen sind diese Anschlüsse seit langer Zeit geregelt. Da es in der Norm jedoch schwer verständlich ist und es immer wieder zu Fehlern kam, entwickelte die "Gebäudehülle Schweiz" ein technisches Merkblatt mit 3-D-Darstellungen für Abdichtungsanschlüsse an Tür- und Fensterelementen, welche wir hier zur Veranschaulichung im Vergleich zu den DIN bzw. DIN EN Normen verwenden möchten.

 

Bei der Planung zu beachtende Punkte

  • Dachentwässerung (Freibord, Stauhöhe, Notüberläufe, Rinne).
  • Feuchtesperre / Dampfbremse unverzüglich nach der Fenstermontage.
  • Bauzeitabdichtung unverzüglich nach der Fenstermontage.
  • Einhalten von min. 1,5 % Gefälle vom Anschluss wegführend.
  • Rinne vor der Schwelle, direkt an das Entwässerungssystem angeschlossen.
  • Druckfeste Wärmedämmung vor dem Fenster (Schweiz min. 350 kPa) bzw. lastverteilende Schicht (Deutschland, EPS 150 kPa, XPS 300 kPa). Diese muss rutschfest mit der Feuchtesperre / Dampfbremse verbunden sein.
  • Abdichtung ist hinterlaufsicher anzubringen.
  • Anschlussfläche von min. 50 mm unten aus artenreinem Material ist durch den Fensterhersteller zur Verfügung zu stellen.
  • Seitlich ist durch den Fensterhersteller eine Anschlussfläche von min. 35 mm bis zur Stauhöhe
    (150 mm bzw. 120 mm) zur Verfügung zu stellen.

 

  • Bei Elementkopplungen ist die Abdichtung ebenfalls auf die Stauhöhe zu führen.
  • Absätze dürfen nicht größer als 3 mm sein oder müssen größer als 35 mm sein, um die hinterlaufsichere Klebefläche zu gewährleisten.
  • Entwässerungsöffnungen müssen oberhalb des Abdichtungsanschlusses liegen und dürfen nicht verschlossen werden.

 

Anschlusshöhen

Wird die Anschlusshöhe von 50 mm bzw. 60 mm unterschritten, so befinden wir uns gemäß den Normen im „Sonderfall“ bzw. in der „Ausnahmeregelung“. In diesem Fall sind zwingend alle Anforderungen gemäß den Normen, Richtlinien und Merkblättern einzuhalten.

Diese Anforderungen möchten wir hier gerne verdeutlichen, da wir uns seit ca. 10 Jahren fast nur noch im „Sonderfall“ bzw. der „Ausnahmeregelung“ bewegen.

 

Quelle: Auszug aus dem ift Montageleitfaden

 

Fazit

  • Die Planung von Flachdachanschlüssen an Türen, bodentiefe Fenster und Hebeschiebtüren ist zwingend erforderlich.
  • Eine zweidimensionale Darstellung der Abdichtungsebenen und -flächen ist unzureichend. Wir empfehlen eine dreidimensionale Darstellung der Bauanschlüsse und der Fenster. Nur so kann eine normativ korrekte Abdichtung exakt geplant werden.
  • Bei zweischaligen Mauerwerken sind Aussparungen für die Abdichtungsarbeiten vorzunehmen, welche nach der Abdichtung geschlossen werden müssen.
  • Der Abdichter hat die Untergrundfeuchte vor der Abdichtung zu messen und zu protokollieren, damit evtl. Baufeuchte nicht eingeschlossen wird. Um eingeschlossene Baufeuchte zu verhindern, hat die Abdichtung innen und außen unmittelbar nach der Fenstermontage zu erfolgen.
  • Diese Arbeiten sind durch die Bauleitung zu überprüfen und im Baujournal festzuhalten.
  • Die Verträglichkeit der einzelnen Produkte gilt es während der Planung zu prüfen.
  • Die Abdichtungsarbeiten im Flachdachbereich bzw. bei erdberührten Bauteilen sind von einer fachkundigen Abdichtungsfirma auszuführen.

 

Wie oben beschrieben, kam es in der Schweiz bereits vor Jahren zu enormen Schadensfällen im Bereich der Schwellenabdichtungen. Viele Abdichtungsfirmen mahnen ab bzw. führen die Abdichtungsarbeiten nicht aus, wenn die geforderten Abklebeflächen/Abklebeebenen durch den Fensterbauer nicht zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls hat der Fensterbauer die Oberkante der Abdichtungshöhe, Entwässerungsöffnungen und Hinterlüftungen, die nicht verschlossen werden dürfen, an seinem Bauelement zu markieren.

Gerne bieten wir zu diesem Thema auch Schulungen an. Sprechen Sie uns darauf an.