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Immobiliensachverständigenbüro München

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Adressdaten

Michael Mühlmann
Baldurstraße 29
80637 München
Deutschland

Bitte nutzen Sie das Formular

089 520 646 34
089 520 646 35
015782030964

Qualifikation

Sachverständiger für Immobilienbewertung
  • BDSF-Mitglied
  • Zertifizierter SV (DIN EN ISO/IEC 17024)
23.10.2018

Michael Mühlmann  


Betriebswirt (VWA)
Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch European Certifikation EUcert CYF
Personenzertifizierungsnummer: 1-20-1091
Accreditationsnummer: C-CP-6336833-02-01

Firmendaten

Immobiliensachverständigenbüro Michael Mühlmann
Baldurstraße 29
80637 München
Deutschland

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Firmendetails

Alle Dienstleistungen finden Sie unter www.bewertung-muenchen.de 

Michael Mühlmann  

Betriebswirt (VWA)
Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch European Certifikation EUcert CYF
Personenzertifizierungsnummer: 1-20-1091
Accreditationsnummer: C-CP-6336833-02-01
 
 
WAS BEDEUTET ZERTIFIZIERT NACH DIN EN ISO/IEC 17024 IM VERGLEICH ZUM ÖFFENTLICH BESTELLTEN SACHVERSTÄNDIGEN?
 
Durch die gesetzliche Verankerung des zertifizierten Sachverständigen in diversen Deutschen Gesetzen, hat der Deutsche Gesetzgeber die EU- Gesetzgebung* in Deutsches Recht umgesetzt. Damit wird in vielen Bereichen von einer Gleichstellung des nach ISO 17024 zertifizierten und des öffentlich bestellten Sachverständigen auszugehen sein. Wie steht es jedoch mit der Qualifikation des zertifizierten Sachverständigen? Kann dieser dem öffentlich bestellten Sachverständigen das Wasser reichen, oder müssen Auftraggeber und Gerichte Einbußen befürchten?
 
Der zertifizierte Sachverständige muss gegenüber der nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle seine fachliche und persönliche Kompetenz nachweisen.
 
Dies geschieht meist über Ausbildungsnachweise, Zeugnisse oder Arbeitsproben, die der Antragsteller der Zertifizierungsstelle vorlegen muss. Nach Erfüllung dieser Eingangsvoraussetzungen muss sich der Sachverständige einer oder mehrerer Prüfungen stellen, um auch dort sein Fachwissen nachzuweisen. Nach der Zertifizierung überwacht die Zertifizierungsstelle den Kandidaten durch Arbeitsproben, Weiterbildungsnachweise oder andere Maßnahmen. Dies garantiert, dass der gemäß ISO 17024 zertifizierte Sachverständige von seinem Niveau und von der Aktualität seines Fachwissens höchsten Ansprüchen genügt.
 
* EU-Dienstleistungsrichtlinie DLR , EU Berufsanerkennungsrichtlinie BAR, Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht (BGBL. I 2009 S. 2091)
 
Der Gesetzgeber hat im Jahre 2009 mit Erlass des Akkreditierungsstellengesetzes und der Einführung des § 36a der Gewerbeordnung (GewO) entschieden, in Deutschland zwei Qualitätssicherungssysteme auf gesetzlicher Grundlage zu installieren. Demzufolge haben die jeweiligen Kammern ihre bis dorthin gehaltene Monopolstellung aufgeben müssen. 
 
Im Bereich der Immobilienbewertung haben wir in Deutschland folgende Qualitätssicherungssysteme:
 
Qualitätssicherungssystem
 
1. Öffentliche Bestellung
Besteller/Zertifizierer Kammern (IHK, AK, IK)
 
2. Zertifizierung nach der ISO 17024 (Personenzertifizierung)
Besteller/Zertifizierer DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstellen
 
 
DIN EN ISO/IEC 17024
 
Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 ist heute eine der besten Kriterien um die Kompetenz eines Sachverständigen prüfen zu können.
 
Über die ISO/IEC 17024 ist es möglich, dass Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit anerkannt und vergleichbar sind. Gerade deshalb nimmt diese Zertifizierung auch in Deutschland an Bedeutung zu. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen könnte.
 
WELTWEITE GÜLTIGKEIT
 
Die internationale Norm ISO/IEC 17024 hat eine weltweite Gültigkeit. Im Jahr 2003 wurde sie als Europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und kurz darauf auch als Deutsche Norm (DIN EN ISO/IEC 17024) festgeschrieben. Ein Sachverständiger, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde, genießt damit eine internationale Anerkennung seiner Kompetenz.
 
 
WEITERENTWICKLUNG & ÜBERPRÜFUNG
 
Nach den Vorgaben der ISO/IEC 17024 müssen die zertifizierten Sachverständigen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Daneben müssen in der Regel Gutachten und andere Nachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger auch über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt.
 
 
ÖFFENTLICHE BESTELLUNG UND ZERTIFIZIERUNG NACH ISO/IEC 17024 SIND GLEICHWERTIG
 
Die Gleichwertigkeit von öffentlicher Bestellung und Zertifizierung nach DIN ISO 17024 ist seit 2017 nun auch gerichtlich untermauert.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob das Gericht einen Gutachter hinzuziehen kann, der zwar nicht öffentlich bestellt, jedoch nach 17024 zertifiziert ist.
 
In seinem Urteil betonte das Gericht, dass die Zertifizierung nach DIN ISO 17024 einen Nachweis der Sachkunde darstellt und somit der öffentlichen Bestellung in nichts nachstehe. Der Antrag, einen Sachverständigen nicht anzuerkennen, weil er nicht öffentlich bestellt ist, wurde zurückgewiesen.
 
In seiner Argumentation folgerte das Gericht, dass eine fehlende öffentliche Bestellung kein Hinweis auf eine fehlende Sachkunde sei und dass ferner jedes Gericht frei in der Benennung eines geeigneten Sachverständigen sei. 
 
Die Beschwerde des Antragstellers gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart mit einem Verweis auf die ZPO als nicht zulässig erklärt. Laut ZPO erfolgt die Bestimmung des Sachverständigen durch das Gericht und diese Entscheidung sei nicht anfechtbar. (ZPO 245 §404 Abs. 1 und § 490 Abs. 2). Die Entscheidung des Landgerichts Hechingen 1 OH 19/15 vom 19.07.2017 wurde somit bestätigt.
 
Für mich als nach DIN ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen bedeutet dieses Urteil, dass bezüglich der Anerkennung meiner Qualifikation einem öffentlich bestellten Sachverständigen in jeder Hinsicht gleichzusetzen ist.
 
Die ISO 17024 ist die einzige Art der Anerkennung 
für
Sachverständige
außer 
der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
 
 
FÜR DIE ZULASSUNG ZUR ZERTIFIZIERUNG SIND ERFORDERLICH:
 
+ Qualifizierte Ausbildung im Fachbereich
+ Mehrjährige Berufspraxis im Fachbereich
+ Sachverständigenausbildung bei einem anerkannten Bildungsanbieter
+ Bestehen der Zertifizierungsprüfung

 

Firmeninhaber Michael Mühlmann, hat an einer der besten Adressen in Sachen die Immobiliensachverständigen-Ausbildung durchlaufen und seinen Titel als Diplom Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten mit der Gesamtnote 1,9 an der Deutschen Immobilienakademie an der Universität Freiburg abgeschlossen.
 
Der Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten sowie BelWertV (Beleihungswertermittlungsverordnung) und als Betriebswirt (Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie München) verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Immobilienbewertung in München und Umgebung und erstellt Ihnen somit kompetent, zuverlässig sowie unabhängig auch die Bewertung Ihrer Immobilie. 
 
Je nach Bedarf, von der kurzen Wertindikation bis hin zum sehr ausführlichen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
 

 

3051
Ja
48.16862360
11.52747800
Herr
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