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Daniel Törteli: Törteli Immobilienbewertungs GmbH

unbenannt

Adressdaten

Daniel Törteli
Stefan-George-Ring 2
81929 München
Deutschland

Bitte nutzen Sie das Formular

089904222090
01736213219

Qualifikation

Sachverständiger für Bewertung von Grundstücken und Gebäuden
  • BDSF-Mitglied
19.11.2021
Mitglied im Prüfungsausschuss für den Ausbildungsberuf der Immobilienkaufleute der Industrie- und Handelskammer für Oberpfalz und Regensburg

  Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohngrundstücke
  • Doppelhäuser
  • Reihenhäuser

Gewerbeimmobilien

  • Betriebs- und Produktionsgebäude
  • Kauf- und Warenhäuser
  • Gewerbegrundstücke
  • Einzelhandelsmärkte
  • Gastronomiebetriebe
  • Handelsimmobilien
  • Geschäftshäuser
  • Einkaufsmärkte
  • Lagergebäude
  • Bürogebäude
  • Autohäuser

Spezialimmobilien

  • Sport- und Mehrzweckhallen
  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Kindergärten und Schulen
  • Veranstaltungsgebäude
  • Wohn- und Altenheime
  • Freizeitimmobilien
  • Hotels

Rechte und Belastungen

  • Wohnungsrechte
  • Leitungsrechte
  • Erbbaurechte
  • Wohnrechte
  • Nießbrauch
  • Wegerechte

 

Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)

Betriebswirt (IHK) 

Immobilienfachwirt (IHK)

Vermessungstechniker

Firmendaten

Törteli Immobilienbewertungs GmbH
Stefan-George Ring 2
81929 München
Deutschland

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087518129007
087518127272

Firmendetails

Gründe für eine Immobilienbewertung gibt es viele. Ziel einer Immobilienbewertung ist es, durch die Anwendung betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnisse einen Marktwert für ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung zu ermitteln. Daher ist die Erstellung eines Immobiliengutachtens immer dann Sinnvoll, wenn Sie eine rein objektive Herangehensweise für die Ermittlung einer Immobilie haben möchten, welche frei von unrealistischen oder subjektiven Preisvorstellungen ist.

Es gibt allerdings auch viele Bewertungsanlässe, die ein Verkehrswertgutachten zwingend notwendig machen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Verkehrswertermittlung den Anforderungen des § 194 Baugesetzbuch erfüllen soll. 

 

Immobilienbewertung für das Finanzamt

Die Finanzämter legen im Erbfall den Wert Ihrer Immobilie auf Grundlage vereinfachter Berechnungsformeln fest. Dabei dient der ermittelte Gebäudewert dem Finanzamt als Grundlage für die Bemessung der Erbschaftssteuer. Eine sonst, bei einem Gutachten zwingend erforderliche Objektbesichtigung, findet durch die Finanzbehörden nicht statt. Gerade aus diesem Grund werden objektspezifische Merkmale der Immobilie, unter anderem Baumängel oder wertmindernde Rechte und Belastungen nicht in dem durch das Finanzamt ermittelten Wert berücksichtigt. Der vom Finanzamt ermittelte Wert übersteigt somit unter Umständen den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie. Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie gegen den vom Finanzamt zu hoch angesetzten Gebäudewert vorgehen und damit die Steuerlast mindern.

 

Immobilienbewertung bei einer Erbschaft

Gerade wenn Sie als Erbengemeinschaft eine Immobilie erben oder Pflichtteilsansprüche im Raum stehen, soll der Nachlass oft aufgeteilt werden. Ein Immobiliengutachten bringt Klarheit über die Höhe des zu verteilenden Immobilienvermögens und schafft dabei die Grundlage für eine faire und einvernehmliche Vermögensaufteilung.

 

Immobilienbewertung bei einer Schenkung

Gerade in Ballungsgebieten, aber auch in Kleinstädten und ländlichen Regionen sind die Immobilienpreise in den letzten Jahren oft stark gestiegen. Gerade im Erbfall bringen die hohen Verkehrswerte daher die Begünstigten oft in die ungünstige Situation, für die vererbte Immobilie liquide Mittel zur Zahlung der Erbschaftssteuer aufbringen zu müssen. Es lohnt sich somit, eine vorweggenommene Schenkung der Immobilie zur Reduzierung oder Vermeidung der Erbschaftssteuer durchzuführen. Ein Verkehrswert- oder Kurzgutachten hilft Ihnen dabei, den Überblick über Ihr Immobilienvermögen zu behalten und die Steuerlast für Ihre Nachkommen zu senken.

 

Immobilienbewertung bei einer Scheidung

Löst sich eine Ehegemeinschaft auf, so steht die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens im Raum. Gerade wenn sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung im gemeinsamen Eigentum befindet, ist die Höhe des Marktwerts der Immobilie oft unklar. Denn Immobilienwerte können im Laufe der Zeit stark steigen oder fallen. Eine Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen schafft die Grundlage für den Zugewinnausgleich und eine faire Vermögensaufteilung.

 

Immobilienbewertung für den Kauf oder Verkauf

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und haben sich auch schon einmal gefragt „Wie viel ist mein Haus wert?“. Dann kann Ihnen ein Immobiliengutachten für Ihr Haus, für Ihre Eigentumswohnung oder für Ihr Grundstück Aufklärung bringen. Sofern Sie ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück kaufen möchten, kann Ihnen eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen Aufschluss darüber geben, ob das gewünschte Objekt auch tatsächlich seinen Preis wert ist.

 

Immobilienbewertung für die Bank zur Kreditvergabe

Egal ob Sie ein Haus, eine Eig800entumswohnung oder ein Grundstück kaufen möchten. Banken, Versicherungen oder Finanzvermittler erwarten zur Absicherung Ihrer Kredite werthaltige Sicherheiten. Gerade wenn als Sicherheit für einen Kredit oder ein Darlehen dann eine Immobilie herangezogen werden soll, welcher Wert mit einer Immobilie langfristig erzielt werden kann. Denn diese Frage ist immer dann für die Bank interessant, wenn der aufgenommene Kredit oder das aufgenommene Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann. Mit einer professionellen Immobilienbewertung durch einen Immobiliengutachter wird der Beleihungswert Ihrer Immobilie ermittelt und für Ihre die finanzierende Bank in einem Beleihungswertgutachten dargestellt.

 

Immobilienbewertung zur Bilanzierung von Immobilien im Anlagevermögen

Das betriebseigene Immobilienvermögen wird bei Unternehmen zunehmend nicht mehr nur als „inaktive“ Bilanzposition gesehen, sondern ist integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ganz egal ob für die Zugangs- oder Folgebewertung von Betriebs- oder Geschäftsimmobilien in der Unternehmensbilanz, bei der Bilanzierung eines Unternehmens werden Immobilien im Anlage- oder Umlaufvermögen berücksichtigt. Nicht nur für zukünftige Investoren und Anteilseigner am Unternehmen, sondern auch aus steuerlichen Gründen ist die Höhe der Immobilienwerte daher besonders interessant. Ein Kurz- oder Verkehrswertgutachten liefert Ihnen dabei die Grundlage für die richtige Zugangs- und Folgebewertung Ihrer Immobilien im Anlage- und Umlaufvermögen und schafft die Voraussetzung für eine langfristige Abschreibung des Immobilienvermögens.

 

Plausibilisierung von bestehenden Gutachten

Ihnen liegt bereits ein Kurzgutachten, ein Verkehrswertgutachten oder ein Beleihungswertgutachten vor, aber sie zweifeln an der Richtigkeit der im Gutachten enthaltenen Daten? Dann ist es ratsam das Gutachten einem anderen Immobiliengutachter oder Sachverständigen zur Überprüfung vorzulegen. Bei der Plausibilisierung eines Gutachtens wird überprüft, ob der Inhalt eines Gutachtens nachvollziehbar und richtig ist.

 

Zwangsversteigerung von Immobilien

Immer dann, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und gezwungen ist Insolvenz anzumelden, kommt es zu einer Zwangsversteigerung seiner Immobilie. Um dabei den Verkehrswert einer Immobilie für die Zwangsversteigerung festzulegen, benötigen Amtsgerichte zuverlässige Verkehrswertgutachten. Mit einer Immobilienbewertung bewerten wir die betroffene Immobilie objektiv, transparent und zuverlässig und halten damit einschlägige Regelungen verschiedenster Berufsverbände ein.

 

 

Die Törteli Immobilienbewertungs GmbH ist ein Sachverständigenbüro welches sich auf die professionelle, zuverlässige und transparente Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken spezialisiert hat. Gegründet von Daniel Törteli im Jahr 2019 verzeichnet das Sachverständigenbüro seither kontinuierliches Wachstum. Dies gelingt uns vor allem dadurch, weil wir bei der Durchführung unserer Leistungen höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden.

Im Fokus unserer Tätigkeit steht die Besichtigung, Begutachtung und Bewertung von Immobilien – vom Einfamilienhaus bis zum Einkaufszentrum. Wir bewerten Immobilien, professionell, objektiv und transparent und bilden damit die gesamte Wertschöpfungskette der Gutachtenerstellung ab.

Hier geht es zu unserer Homepage

 

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